Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Reform der Grundsteuer

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.

 

Das Brandenburger Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) stellt für die Steuerpflichtigen alle relevanten Informationen gebündelt auf einer zentralen landeseigenen Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de zusammen. Dieses Informationsangebot soll schrittweise ausgebaut werden und zahlreiche Unterstützungsangebote für die Steuerpflichtigen bieten, z.B. Ausfüllhilfen, Informationsblätter, Videos und digitale Assistenten (Chatbot).

Die Daten des Liegenschaftskatasters und die Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse des Landes Brandenburg sind teilweise relevant für die Ermittlung der Grundsteuer. Die notwendigen Informationen bezogen auf den Stichtag 01.01.2022 werden den Eigentümern in Brandenburg durch ein eigens geschaffenes Informationsportal für Grundstücksdaten online bereitgestellt


https://informationsportal-grundstuecksdaten.brandenburg.de/


Dieses Portal kann von allen Steuerpflichtigen kostenfrei und ohne Anmeldung benutzt werden.

Das Informationsportal für Grundstücksdaten erlaubt ihnen die Auswahl des steuerpflichtigen Flurstücks. Ein Klick auf das Flurstück öffnet ein Informationsfenster mit einem Link zur Anzeige der für die Grundsteuer relevanten Grundstücksinformationen, die sodann als PDF-Dokument zum Download bereitstehen. Das PDF-Dokument mit Detailinformationen zum Flurstück zum

Stichtag 01.01.2022 enthält neben den Flurstücksangaben auch die Lagebezeichnung, Gebietszugehörigkeit, Gemarkungsnummer,

amtliche Flächengröße, Bodenrichtwerte und Bodenschätzungsergebnisse.

 

Die Grundsteuerwerterklärung ist grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Steuerverwaltung nimmt ab 1. Juli 2022 Grundsteuerwerterklärungen über www.elster.de entgegen.


Wichtig: Die brandenburgischen Finanzämter werden zwar über Pressemitteilungen auf die Abgabepflicht hinweisen, aber Steuerpflichtige nicht gesondert zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung auffordern. Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte erhalten jedoch von Mai bis Juni 2022 Informationsschreiben, aus denen die wichtigsten Daten und Fakten hervorgehen.


Die elektronische Abgabe kann über das kostenlose und sichere Angebot der Steuerverwaltung (www.elster.de) oder auch über jede andere kommerzielle Drittsoftware erfolgen. Für Familienangehörige genügt es, wenn bei ELSTER ein Benutzerkonto angelegt wird. Kinder und Enkel können daher die Steuererklärung auch für ihre Eltern oder Großeltern übermitteln.


Die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung ist ab dem 1. Juli 2022 möglich. Erst dann können Erklärungen elektronisch angenommen und in den Finanzämtern weiterverarbeitet werden. Drittanbieter von Steuersoftware bieten in vielen Fällen bereits deutlich vor dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit an, Daten für die spätere Übermittlung zwischenzuspeichern.


Für weitere Fragen stehen eine Grundsteuer-Hotline (0331) 200 600-20 ab Mai 2022 und ein virtueller Assistent (steuerchatbot.de) zur Verfügung.