Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Öffentliche Bekanntmachung zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss und für die Wahlvorstände am 22.09.2024

 
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien, politischen Vereinigungen und
Wählergruppen zur Benennung von Beisitzern für den Wahlausschuss 
und für die Wahlvorstände

 

Die in der Gemeinde Tauche vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen werden gemäß § 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahIV) aufgefordert bis zum 15.07.2024

  • für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters am 22. September 2024

  • sowie für eine eventuell erforderliche Stichwahl am 13. Oktober 2024

der Wahlleitung der Gemeinde Tauche wahlberechtigte Personen des Wahlgebiets der Gemeinde Tauche als beisitzende Mitglieder des Wahlausschusses sowie der Wahlvorstände in allen zwölf Ortsteilen vorzuschlagen.

 

Nach § 92 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) darf niemand in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. 
Wahlbewerber/innen, Vertrauenspersonen und stellvertretende Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge dürfen nicht im Wahlausschuss oder in den Wahlvorständen mitwirken.

 

Der Wahlausschuss besteht gemäß § 16 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) aus der Wahlleiterin/dem Wahlleiter als der/dem Vorsitzenden, der Stellvertreterin/dem Stellvertreter der oder des Vorsitzenden und fünf beisitzenden Mitgliedern. Er besteht auch nach der Wahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode, fort.

 

Werden von den Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen nicht genügend wahlberechtigte Personen als beisitzende Mitglieder vorgeschlagen, so berufe ich die weiteren beisitzenden Mitglieder für den Wahlausschuss nach meinem Ermessen unverzüglich nach Ablauf der Vorschlagsfrist.

 

Zugleich wird auf die Hinderungs- und Ablehnungsgründe nach § 92 Absatz 4 und 5 BbgKWahlG zur Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit hingewiesen.

Vorschläge bitte schriftlich an den Wahlleiter der Gemeinde Tauche, Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche übermitteln oder per E-Mail: .

 

Tauche, 25.06.2024

 

Franziska Scholtke
stellv. Wahlleiterin Gemeinde Tauche