Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Bekanntmachung zu den Wahlen der Gemeinde Tauche am 22.09.2024

Bekanntmachung 
Wahltag und Wahlzeit, Wahlbezirke/Wahllokale, die Anzahl der Stimmen bei jeder Wahl, Stimmzettel und Wahlverfahren
für die Wahl zum 8. Landtage Brandenburg, für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie für die Nachwahl des Ortsbeirates Trebatsch am Sonntag, 22. September 2024

 

Gemäß § 32 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) und § 45 Brandenburgische Landeswahlverordnung (BbgLWahlV) sowie §§ 26, 64 Absatz 3, 52 Abs. 4 und 91 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) wird Folgendes bekannt gegeben:

 

  1. Am Sonntag, den 22.09.2024 finden gleichzeitig die Wahlen

- zum 8. Landtag Brandenburg,

- zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Tauche und

- des Ortsbeirates des Ortsteils Trebatsch der Gemeinde Tauche

statt.

 

Die Wahl dauert von 08:00-18:00 Uhr

 

  1. Die Gemeinde Tauche ist in folgende 12 Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Wahlraum:Tauche OT BrieschtDorfstraße 36, 15848 Tauche OT Briescht
Wahlbezirk 2: Wahlraum:Tauche OT FalkenbergFalkenberger Hauptstraße 18, 15848 Tauche OT Falkenberg
Wahlbezirk 3: Wahlraum:Tauche OT GiesensdorfAm Schlosspark 1, 15848 Tauche OT Giesensdorf
Wahlbezirk 4: Wahlraum:Tauche OT GörsdorfStraße des Friedens 32, 15848 Tauche OT Görsdorf
Wahlbezirk 5: Wahlraum:Tauche OT KossenblattLindenstraße 34, 15848 Tauche OT Kossenblatt
Wahlbezirk 6: Wahlraum:Tauche OT LindenbergHauptstraße 17, 15848 Tauche OT Lindenberg
Wahlbezirk 7: Wahlraum:Tauche OT MittweideLübbener Straße 15, 15848 Tauche OT Mittweide
Wahlbezirk 8: Wahlraum:Tauche OT RanzigSiedlung 18, 15848 Tauche OT Ranzig
Wahlbezirk 9: Wahlraum:Tauche OT StremmenDorfplatz 3, 15848 Tauche OT Stremmen
Wahlbezirk 10: Wahlraum:TaucheBeeskower Chaussee 65, 15848 Tauche
Wahlbezirk 11: Wahlraum:Tauche OT TrebatschTrebatscher Hauptstraße 11, 1548 Tauche OT Trebatsch
Wahlbezirk 12: Wahlraum:Tauche OT Werder/ SpreeSpreeau 21, 15848 Tauche OT Werder/Spree

 

  1. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 01.09.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

     

  2. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 16:00 Uhr in der Gemeindeverwaltung -Versammlungsraum, Beeskower Chaussee 70, 15848 Tauche - zusammen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt wie in den Wahllokalen ab 18:00 Uhr.

     

  3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen Personalausweis oder Reisepass - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass - zur Wahl mitzubringen.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, welche im Wahllokal bereitgehalten werden.

 

Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl ausgehändigt.

 

a) Stimmzettel zur Landtagswahl: Jede wahlberechtigte Person hat eine Erst- und eine Zweitstimme.

 

Der Stimmzettel enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern

I. für die Wahl nach Kreiswahlvorschlägen die zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Berufes oder der Tätigkeit und des Wohnortes der Bewerberin/des Bewerbers sowie des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, oder der Bezeichnung ,,Einzelbewerberin“ oder ,,Einzelbewerber“ für Bewerber, die nicht für eine Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung auftreten, und rechts von dem Namen jeder Bewerberin/jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Kreiswahlvorschlägen von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen,

 

II. für die Wahl nach Landeslisten die zugelassenen Landeslisten unter Angabe des Namens der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, sowie die Vor- und Familiennamen der ersten fünf Bewerber und links von dem Namen der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. Bei Landeslisten von Listenvereinigungen enthält der Stimmzettel ferner die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien oder politischen Vereinigungen.

 

Die Wählerin/Der Wähler gibt die Erststimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem linken Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem Bewerber sie gelten soll,

und

 

die Zweitstimme in der Weise ab,

dass sie/er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

 

b) Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl: Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Der Stimmzettel für die Wahl enthält jeweils in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern die zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe des Namens des Wahlvorschlagträgers, sofern er eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, sowie des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsjahres, des Berufes oder der Tätigkeit und den Wohnort der Bewerberin oder des Bewerbers. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

c) Stimmzettel zur Ortsbeiratswahl in Trebatsch: Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Die wahlberechtigte Person kann ihre drei eindeutigen Kreuze hinter einer/m Bewerber/in setzen, sie kann sie aber auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die Reihenfolge innerhalb eines Wahlvorschlages

gebunden zu sein. Die Stimmen können auch auf die Bewerber/innen verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden. Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.

 

Der jeweilige Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet, in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist und der entsprechenden Wahlurne zugeführt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

     

    Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses zum Landtag am 22.09.2024 um 15:00 Uhr im Rouanet-Gymnasium Beeskow, Breitscheidstraße 3, 15848 Beeskow zusammen.

 

  1. Wahlberechtigte Person, die einen Wahlschein haben, können

a) an der Landtagswahl im Wahlkreis 27 – Dahme-Spreewald II / Oder-Spree I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen,

b) an der Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Tauche durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen

c) an der Wahl zum Ortsbeirat im Ortsteil Trebatsch durch Stimmabgabe im Wahlraum des Ortsteiles (Wahlbezirk) oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde (Gemeinde Tauche) einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

 

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebene Stelle abgegeben werden. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen:

 

1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel für die jeweilige Wahl. 

2. Sie legt die Stimmzettel der jeweiligen Wahl unbeobachtet in die dafür vorgesehenen amtlichen Wahlumschläge und verschließt diese.

3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem jeweiligen Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

4. Sie legt den verschlossenen Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein für die jeweilige Wahl in den dafür vorgesehen amtlichen Wahlbriefumschlag.

5. Die verschlossenen Wahlbriefumschläge werden verschlossen und der darauf angegebene Stelle übersendet.

 

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

 

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

 

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Tauche, 30.08.2024

 

Sebastian Nagel

Wahlleiter Gemeinde Tauche